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Dieses Thema hat 1 Antworten
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Romo Offline




Beiträge: 47

23.08.2020 18:50
Hygienekonzept Antworten

Servus, könnt ihr schon was zu eurem Hygienekonzept, für den Con im Oktober, sagen?
Würde mich interessieren worauf ich mich da einstellen muss und ob ich zb eine larptaugliche Maske bauen sollte.

Zwieland-Saga Offline




Beiträge: 93

25.08.2020 09:55
#2 RE: Hygienekonzept Antworten

Hi, ich setze hier einmal das aktuelle Hygienekonzept rein und sage ausdrücklich dazu, dass sich bis zur Con noch einiges ändern kann. Sobald wir endgültige Aussagen haben, geben wir diese auch offiziell bekannt.

Hygienekonzept der Veranstaltung „Zwieland-Saga – Die Expedition“ vom 30.09. bis 04.10.
gemäß §6 der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. August 2020 des Landes Saarland

Vom 30.09. bis 04.10. ist die Veranstaltung nach dem Genre des sogenannten „Live Action Role Play“ (kurz „LARP“) auf dem

Utopion-Gelände, Saar-Pfalz-Park, 66450 Bexbach, Saarland

geplant.

Veranstalter ist die

Firma Scharfrichter, Wallenröder Straße 27, 36318 Schwalmtal,
vertreten durch den Inhaber Domenik Scharf,

nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

Der Veranstalter wird durch ein freiwilliges Organisationsteam bei der Umsetzung der Veranstaltung unterstützt. Es handelt sich nicht um Angestellte oder Auftragnehmer der Firma Scharfrichter.

Es gilt die aktuelle Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Landes Saarland, letzte Fassung vorliegend als Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. August 2020. Die Verordnung ist als Anhang 1 Teil dieses Hygienekonzeptes.

1. Information der Teilnehmer
Den Teilnehmern wird im Vorfeld der Veranstaltung via E-Mail das Hygienekonzept zugesandt. Alle Teilnehmer sind bei Kauf des Tickets verpflichtet, dem Veranstalter seine aktuellen Kontaktdaten zu übersenden. Zu Beginn der der Veranstaltung wird das Hygienekonzept allen Teilnehmern in Druckform ausgehändigt und die Einzelheiten bei einer Gruppenansprache noch einmal erläutert.

Der Veranstalter bittet sämtliche Ticketinhaber im Vorfeld der Veranstaltung nachdrücklich auf eine Teilnahme zu verzichten, sofern zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später eine Erkältungskrankheit mit bekannten Symptomen von Covid-19 auftritt.

Sofern bei Teilnehmern während der Veranstaltung Symptome von Covid-19 auftreten, haben sich die Betroffenen unverzüglich von den restlichen Spielern zu isolieren und das Organisationsteam bzw. den Veranstalter zu informieren.

2. Erfassung persönlicher Daten zur Nachverfolgung von Infektionsketten.
Die Veranstaltung wird mit voraussichtlich 250 Teilnehmern umgesetzt. Alle Teilnehmer haben im Vorfeld beim Veranstalter ein Ticket über einen Ticketshop erworben. Es handelt sich um eine geschlossene Veranstaltung auf einmal exklusiv angemieteten Gelände ohne spontan mögliche Teilnahme. Bei Erwerb des Tickets sind alle Teilnehmer verpflichtet, ihre Kontaktdaten beim Veranstalter zu hinterlassen. Alle Teilnehmer haben sich bei Anreise dem Veranstalter bzw. dem von ihn benannten Organisationsteam persönlich vorzustellen. Im Zuge des Check-In werden die vorliegenden Kontaktdaten noch einmal überprüft. Alle Kontaktdaten werden vom Veranstalter nach Abschluss der Veranstaltung, zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten, einen angemessenen Zeitraum gespeichert. Die Teilnehmer erklären sich mit Teilnahme an der Veranstaltung bereit, dass ihre persönlichen Daten möglicherweise zur Nachverfolgung von Infektionsketten unaufgefordert durch den Veranstalter an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben werden.

3. Abstandspflicht
Es gilt der Artikel 2, §1 der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. August 2020 des Landes Saarland (vgl. Anhang 1).

Die Vorgaben zur Abstandspflicht sind im Besonderen beim Aufbau der Lager und Positionierung der Zelten sowie Aufenthaltsbereiche zu berücksichtigen. Der Veranstalter kontaktiert sämtliche Teilnehmer im Vorfeld zur Planung der Zeltlager und weist für die Gruppen ausreichend Platz aus, um den Lageraufbau unter Einhaltung der Abstandspflichten zu ermöglichen.

Weiterhin gestaltet und positioniert der Veranstalter sämtliche Kulissen und Interaktionspunkte der Veranstaltungs-Story-Line (im Plotbuch der Veranstaltung dokumentiert und an alle Mitglieder des Organisationsteams ausgehändigt) entsprechend, sodass auch bei sich spontan zusammenfindenden Spielergruppen die Abstandspflichten eingehalten werden können. Dafür werden bevorzugt offene Geländebereiche entsprechender Größe genutzt. Interaktionspunkte innerhalb von Gebäuden werden durch Mitglieder des Organisationsteams betreut und die Personenzahl innerhalb der Gebäude kontrolliert.

Grundsätzlich steht dem Veranstalter für die Umsetzung der Veranstaltung mit der genannten Teilnehmerzahl über 100 ha Gelände zur Verfügung. Auch die durch den Geländebetreiber ausgewiesenen Zeltplätze werden mit nicht einmal 50% ihrer Kapazität belegt.

4. Mund-Nasen-Bedeckung
Es gilt der Artikel 2, §2 der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. August 2020 des Landes Saarland (vgl. Anhang 1).

Demgemäß ist in allen Bereichen der Veranstaltung, in welchen der Mindestabstand von 1,5m sowie die weiteren Vorgaben des Artikel 2, §1 nicht zweifelsfrei sichergestellt werden können, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Besonderen sind alle Teilnehmer verpflichtet in folgenden Fällen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:

– bei Betritt von und Aufenthalt in allen geschlossenen Gebäude des Veranstaltungsgeländes, einschließlich Sanitärgebäude, „Orga-Hauptquartier“ (namentlich in dieser Form ausgewiesenes Gebäude) und Indoor-Spielorten.
– Bei jeder Art von Schaukämpfen.
– Bei sämtlichen Gruppenspielszenen mit Zusammentreffen von Personengruppen, die nicht einem gemeinsamen, persönlichen Umfeld angehören
– Ausgenommen sind im Vorfeld mit dem Veranstalter oder dem Organisationsteam abgestimmte, choreografierte Spiel- oder Kampfszenen, bei welchen die Einhaltung der Vorgaben des Artikel 2, §1 geprüft wurden.

5.Umgang mit und Ausgabe von Lebensmitteln
Der Veranstalter ist für die Ausgabe des sogenannten „Nicht-Spieler-Caterings“ verantwortlich. Es handelt sich um eine einmal pro Tag durch ein Cateringunternehmen angelieferte, warme Mahlzeit. Diese wird in Kunststoffverpackung einzeln portioniert und lebensmittelecht versiegelt. Jede Portion wird versiegelt auf Vorbestellung ausgegeben. Zubereitung, Portionierung und Versiegelung wird durch das Cateringunternehmen vorgenommen und erfolgt nicht auf dem Veranstaltungsgelände. Es erfolgt keine weitere, durch den Veranstalter organisierte, gastronomische Ausgabe von Essen oder Getränken.

Sämtliche Teilnehmer sind für die Verpflegung selbst verantwortlich. Der Veranstalter empfiehlt nachdrücklich, auf die gemeinsame Benutzung von Geschirr, Besteck oder Getränkebehältnissen zu verzichten.

6. Sanitäre Anlagen
Der Veranstalter stellt sicher, dass alle sanitären Anlagen für die Dauer der Veranstaltung mit Desinfektionsmittel ausgestattet sind. Die Sanitären Anlagen werden täglich durch eine durch den Veranstalter beauftragte Reinigungskraft gereinigt und desinfiziert.
Das entnommene Wasser aus den Zapfstellen dient nur zum Waschen und Kochen, insofern es abgekocht wird. Die Trinkwasserversorgung muss durch die Teilnehmer in Form von selbst mitgebrachten Wasser, eigenständig erfolgen.

7. Umsetzung des Hygienekonzeptes
Alle Teilnehmer sind für die Einhaltung der hier aufgeführten Vorgaben, im Besonderen betreffend der Abstands- und Maskenpflicht, persönlich verantwortlich. Der Veranstalter behält sich vor, bei mutwilligen Verstößen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit Bußgeld geahndet werden kann. Vollziehende Behörde ist das Ordnungsamt Bexbach.

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